Basisanalyse
Wir können nicht Alle alles!
Allein für eine korrekt organisierte Stromversorgung braucht es mindestens drei unterschiedliche Verträge:
- Der Netzanschlussvertrag legt die eigentumsrechtlichen und technischen Details zwischen dem örtlichen Netzbetreiber und dem Anschliesser/Eigentümer fest.
- Im Netznutzungsvertrag wird geregelt, unter welchen kommerziellen, technischen und organisatorischen Rahmenbedingungen der Strombezüger die elektrische Energie beziehen kann und muss.
- Der Energieliefervertrag legt die Details – insbesondere natürlich die Preise – des Elektrizitätsbezugs zwischen dem Lieferanten und dem Kunden fest.
Mit unserer Basisanalyse
- erhalten Sie eine Auslegeordnung über Ihre heutige Energieversorgung
- zeigen wir Ihnen auf, welches Optimierungspotenzial besteht und welche Schritte sind machen sollten
- welchen ökonomischen Nutzen Sie damit erzielen können.