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Basisanalyse

Wir können nicht Alle alles!

Allein für eine korrekt organisierte Stromversorgung braucht es mindestens drei unterschiedliche Verträge:

  • Der Netzanschlussvertrag legt die eigentumsrechtlichen und technischen Details zwischen dem örtlichen Netzbetreiber und dem Anschliesser/Eigentümer fest.
  • Im Netznutzungsvertrag wird geregelt, unter welchen kommerziellen, technischen und organisatorischen Rahmenbedingungen der Strombezüger die elektrische Energie beziehen kann und muss.
  • Der Energieliefervertrag legt die Details – insbesondere natürlich die Preise – des Elektrizitätsbezugs zwischen dem Lieferanten und dem Kunden fest.

Mit unserer Basisanalyse

  • erhalten Sie eine Auslegeordnung über Ihre heutige Energieversorgung
  • zeigen wir Ihnen auf, welches Optimierungspotenzial besteht und welche Schritte sind machen sollten
  • welchen ökonomischen Nutzen Sie damit erzielen können.